Ein
Kururlaub in Holtgast (a.
d. ostfriesischen Nordseeküste)
ist für Sie fast umsonst!
Nach
den z. Zt. geltenden Regelungen haben Sie alle 4 Jahre einen
Anspruch auf einen Kuraufenthalt. Bei medizinischer Notwendigkeit kann
die Kur auch schon vor Ablauf der 4-Jahresfrist gewährt werden. Die
Dauer der Kur muss auch nicht mehr 3 Wochen betragen. Es wird jedoch
empfohlen, den vollen Zeitraum auszuschöpfen, damit der Kuraufenthalt
erfolgreich verläuft. In den letzten Jahren werden wir auch zunehmend
von Gästen aufgesucht, die sich von ihrer Krankenkasse eine Kurreise
(Kururlaub) genehmigen ließen. Um dies zu erreichen, müssen Sie und
Ihr(e) Partner(in) zusammen mit dem jeweiligen Hausarzt einen Antrag
bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Dort erfahren Sie alle
weiteren Einzelheiten.
Außerdem
sollten Sie rechtzeitig vor Kurantritt Art und Höhe der Kostenübernahme
durch die Kasse abklären. Bei erfolgter Bewilligung werden in der
Regel folgende Kosten übernommen:
100%
für den Kurarzt
85%
für die Heilmittelkosten
und
bis zu 13,- € pro Tag Zuschuss für Unterkunft Verpflegung und
Kurbeitrag.
Bei
der Kurtaxenfreiheit und den günstigen Übernachtungsangeboten in
unserem Erholungsort können mit diesem Zuschuss bereits 2 Personen
den größten Teil der Übernachtungskosten für eine gemütliche und
komfortable Ferienwohnung bestreiten. Alle notwendigen Heilbehandlungen
werden in Holtgast und dem nahen Nordseeheilbad Esens-Bensersiel (ca.
2,5 km Entfernung) vorgehalten. Dort sollten Sie auch frühzeitig den
Kontakt zu einem der nachstehenden Badeärzte herstellen:
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