Heimat- u. Verkehrsverein Holtgast e. V. - Norder Landstr. 35 - 26427 Holtgast - Tel. / Fax 0 49 71 - 92 68 14 / 92 68 34

Ein Kururlaub in Holtgast (a. d. ostfriesischen Nordseeküste) ist für Sie fast umsonst!

Nach den z. Zt. geltenden Regelungen haben Sie alle 4 Jahre einen Anspruch auf einen Kuraufenthalt. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Kur auch schon vor Ablauf der 4-Jahresfrist gewährt werden. Die Dauer der Kur muss auch nicht mehr 3 Wochen betragen. Es wird jedoch empfohlen, den vollen Zeitraum auszuschöpfen, damit der Kuraufenthalt erfolgreich verläuft. In den letzten Jahren werden wir auch zunehmend von Gästen aufgesucht, die sich von ihrer Krankenkasse eine Kurreise (Kururlaub) genehmigen ließen. Um dies zu erreichen, müssen Sie und Ihr(e) Partner(in) zusammen mit dem jeweiligen Hausarzt einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Dort erfahren Sie alle weiteren Einzelheiten.

Außerdem sollten Sie rechtzeitig vor Kurantritt Art und Höhe der Kostenübernahme durch die Kasse abklären. Bei erfolgter Bewilligung werden in der Regel folgende Kosten übernommen:

100% für den Kurarzt

85% für die Heilmittelkosten

und bis zu 13,- € pro Tag Zuschuss für Unterkunft Verpflegung und Kurbeitrag.

Bei der Kurtaxenfreiheit und den günstigen Übernachtungsangeboten in unserem Erholungsort können mit diesem Zuschuss bereits 2 Personen den größten Teil der Übernachtungskosten für eine gemütliche und komfortable Ferienwohnung bestreiten. Alle notwendigen Heilbehandlungen werden in Holtgast und dem nahen Nordseeheilbad Esens-Bensersiel (ca. 2,5 km Entfernung) vorgehalten. Dort sollten Sie auch frühzeitig den Kontakt zu einem der nachstehenden Badeärzte herstellen: 

Blohm, Badearzt Herdetor 28 26427 Esens 0 49 71 - 55 13
Nagel, Badearzt Bahnhofstr. 12 26427 Esens 0 49 71 - 888
Staudacher, Badearzt Westerstr. 5 26427 Esens 0 49 71 - 25 74
Krüschedt, Badearzt Westerstr. 5 26427 Esens 0 49 71 - 25 74

Partscha-Heitling, Badeärztin

Westerstr. 5

26427 Esens

0 49 71 - 25 74

Nach der Kur müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse folgende Unterlagen einreichen:

Eine Bescheinigung über den Aufenthalt in Holtgast (bekommen Sie in der Touristik-Info, Norder Landstr. 35) und über die erhaltenen Anwendungen mit den dazugehörigen Kosten. Auch weitere Anwendungen wie z.B. Massagen können von den Krankenkassen berücksichtigt werden. Diese Bescheinigung müssen Sie sich anhand der Therapie- oder Kurkarte bei dem Kurmittelanbieter ausstellen lassen.