Die Holtgaster Heimat-Geschichte |
Die Wegegeldabgabestelle am "Ziegelhof" Quelle: Staatsarchiv Aurich, StAA Rep. 16/1 Nr. 1846 zum Rechtsstreit des Müllers C. Bogena aus Holtgast Zur Finanzierung der Kosten für die Straße von Norden über Dornum nach Esens wurde u. a. in Holtgast beim Ziegelhof eine so genannte Wegegeldhebestelle eingerichtet. Hier mussten die Fuhrleute die mit ihren Pferdegespannen nach Esens fahren wollten oder von Esens kamen, ein Wegegeld bezahlen. Dies erregte die Gemüter der Bewohner, denn diese Stelle teilte praktisch die Gemeinde. So fühlte sich vor allem der Müller Bogena, der allerdings in Esens eine Mühle betrieb, benachteiligt und führte in der Sache lebhaften Schriftverkehr u. a. mit dem Königlichen Landratsamt in Wittmund sowie mit der Königlichen Landdrostei in Aurich. Nach zahlreichen Eingaben erging an Herrn Bogena am 3. Aug.1895 ein Erlass vom Kreisausschuss Wittmund mit folgendem Inhalt: |
Hier
ein Auszug aus dem Schriftverkehr |
Auf Ihre Eingabe vom 20. Juli d. J. eröffne ich Ihnen, daß weder für Ihre Müllerfuhren noch Ihre Torffuhren Wegegeldfreiheit beansprucht werden kann, sofern die Abgabestelle nicht innerhalb Ihres Wohnortes liegt. Denn nur die Torffuhren von eigenen Möören und die Fuhren zur Mühle und zurück sind von der Zahlung des Wegegeldes befreit, Darunter können Ihre Fuhren nicht wohl mit begriffen werden. Sie werden demnach nicht umhin können, daß verlangte Wegegeld an der Wegeabgabestelle "Ziegelhof" (oder Holtgaster Ziegelei) zu zahlen. Der Vorsitzende des Kreisausschusses i. V. gez. Onken Die abschließende Wohnortangabe Holtgast ist irreführend, denn die Mühle von Müller Bogena befand sich in Esens. |