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Die Holtgaster Heimat-Geschichte

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Nach der holländischen folgte 1810 die französische Besatzung Ostfrieslands

  Quelle: Harry Pladies - Ostfriesland im Zeitalter Napoleons - aus: Die Leuchtboje, Heft 19, Leer o.J.  

Anfang 1810 besetzten französische Truppen Holland und kurze Zeit später marschierten einige Tausend französische Soldaten in Ostfriesland ein. Französische Beamte übernahmen von nun an die Verwaltung des Landes. Ostfriesland wurde nun eine Provinz Frankreichs nämlich das Departement de l'Ems oriental - Provinz der Ost-Ems.

Aurich war der Sitz des obersten französischen Beamten, des Präfekten. Die Bürgermeister hießen jetzt "Maire" und trugen französische Uniformen oder blau-weiß-rote Schärpen. Die Ostfriesen mussten alle Rechte und Pflichten eines französischen Bürgers übernehmen, denn jetzt galten die Gesetze Frankreichs auch in Ostfriesland.   

Dadurch wurden die Sprachprobleme für die Ostfriesen noch größer. Denn die tägliche Umgangs- sprache war wie bisher Plattdeutsch und der allgemeine Schriftverkehr erfolgte in Hochdeutsch. Dazu erschienen die öffentlichen Bekanntmachungen und Gesetze nun in französischer sowie Zeitungsnachrichten und –anzeigen noch teilweise in holländischer Sprache.

Im Jahre 1811 verpflichtete ein kaiserliches Gesetz alle Bürger, die bisher keinen gleichbleibenden Familiennamen hatten, einen anzunehmen und davon waren wegen der bisherigen Namensregelung alle Ostfriesen betroffen. Der Vater musste den künftigen Namen auswählen und ihn beim Maire der Gemeinde anmelden. Für Holtgast war damals der Maire in Ochtersum zuständig, während sich die Fulkumer, Damsumer und Utgaster an den Maire der Mairie Roggenstede zu wenden hatten und das war damals der in Siepkwerdum wohnende Deich- und Sielrichter Sjut Arians. Er war Maire der Commune Roggenstede des Cantons Esens im Arrondissement Jever des Departement OstEms.

Es gab noch mehr neue Bestimmungen, die in das gewohnte Leben der Familie eingriffen. Bisher wurden die Ehen nur in der Kirche geschlossen. Jetzt bestimmte ein Gesetz, dass die Brautleute zuerst vor dem Maire die Ehe schließen mussten. 

Vor der französischen Zeit schrieb der Pfarrer die Lebensdaten der Mitglieder seiner Kirchengemeinde in das Kirchenbuch. Jetzt musste auf einmal der Bürgermeister das Zivilstandsregister führen. In dieses Buch trug er Geburten, Heiraten und Todesfälle aller Ortsbewohner unabhängig von deren Religionszugehörigkeit ein.

Als zwei Jahre später die französische Herrschaft zu Ende ging, wurde dies neue Gesetz wieder aufgehoben. Einige Regelungen finden wir jedoch auch heute, wenn auch in abgeänderter Form  in neueren Gesetzen wieder.

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