Die Holtgaster Heimat-Geschichte |
Nach der holländischen folgte 1810 die französische Besatzung Ostfrieslands Anfang
1810 besetzten französische Truppen Holland und kurze Zeit später marschierten
einige Tausend französische Soldaten in Ostfriesland ein. Französische Beamte
übernahmen von nun an die Verwaltung des Landes. Ostfriesland wurde nun eine
Provinz Frankreichs nämlich das Departement de l'Ems oriental - Provinz der
Ost-Ems. Aurich
war der Sitz des obersten französischen Beamten, des Präfekten. Die Bürgermeister
hießen jetzt "Maire" und trugen französische Uniformen oder blau-weiß-rote
Schärpen. Die Ostfriesen mussten alle Rechte und Pflichten eines französischen
Bürgers übernehmen, denn jetzt galten die Gesetze Frankreichs auch in
Ostfriesland. Dadurch
wurden die Sprachprobleme für die Ostfriesen noch größer. Denn die tägliche
Umgangs- sprache war wie bisher Plattdeutsch und der allgemeine Schriftverkehr
erfolgte in Hochdeutsch. Dazu erschienen die öffentlichen Bekanntmachungen und
Gesetze nun in französischer sowie Zeitungsnachrichten und –anzeigen noch
teilweise in holländischer Sprache. Im Jahre
1811 verpflichtete ein kaiserliches Gesetz alle Bürger, die bisher keinen
gleichbleibenden Familiennamen hatten, einen anzunehmen und davon waren wegen
der bisherigen Namensregelung alle Ostfriesen betroffen. Der Vater musste den künftigen
Namen auswählen und ihn beim Maire der Gemeinde anmelden. Für Holtgast war
damals der Maire in Ochtersum zuständig, während sich die Fulkumer, Damsumer
und Utgaster an den Maire der Mairie Roggenstede zu wenden hatten und das war
damals der in Siepkwerdum wohnende Deich- und Sielrichter Sjut Arians. Er
war Maire der Commune Roggenstede des Cantons Esens im Arrondissement Jever des Departement OstEms. Es gab noch mehr neue Bestimmungen, die in das gewohnte Leben der Familie eingriffen. Bisher wurden die Ehen nur in der Kirche geschlossen. Jetzt bestimmte ein Gesetz, dass die Brautleute zuerst vor dem Maire die Ehe schließen mussten. Vor
der französischen Zeit schrieb der Pfarrer die Lebensdaten der Mitglieder
seiner Kirchengemeinde in das Kirchenbuch. Jetzt musste auf einmal der Bürgermeister das
Zivilstandsregister führen. In dieses Buch trug er Geburten, Heiraten und
Todesfälle aller Ortsbewohner unabhängig von deren Religionszugehörigkeit
ein. Als zwei
Jahre später die französische Herrschaft zu Ende ging, wurde dies neue Gesetz
wieder aufgehoben. |