Die Holtgaster Heimat-Geschichte |
Verbot des Friesensports durch Fürst Georg Albrecht (Quelle: "Anzeiger für Harlingerland" vom 24.7.93 - Bericht von Hillrich Reents) Bei der Ausübung des Friesensports mussten früher mehrfach Militär oder Gendarmerie die Unruhen schlichten, die bei den Spielen entstanden waren. So wird nach einer Eintragung in dem ältesten vorhandenen Landgerichtsklagebuch davon berichtet, dass bereits 1510 in Emden ein unachtsamer Werfer, einem Wirt den Kloot an den Kopf geschossen habe. |
![]() Ausschnitt aus einem Holzschnitt von B. Mörlins aus Dithmarschen |
Später wurden bei den Wettkämpfen auch um Tonnen von Bier und Krügen voll Schnaps gewettet. Daraus entstanden nicht selten Saufereien u. Prügeleien bei Zuschauern und Aktiven. Dies führte letztlich dazu, dass der Fürst Georg Albrecht, Fürst zu Ostfriesland u. Herr zu Esens, Stedesdorf u. Wittmund, am 9. Februar 1731 einen Erlass verkündete, in dem von da an das Klootschiessen unter Androhung hoher Geldstrafen untersagt wurde. Dieser Erlass u. auch eine spätere Verfügung von der Jeverschen Regierung von 1789, in dem sogar Gefängnisstrafen angedroht wurden, konnte die Friesen nicht davon abhalten, diese Sportart weiter zu betreiben. So wurde sie schließlich auch von der Obrigkeit stillschweigend geduldet. |