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Die Holtgaster Heimat-Geschichte

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Erbverträge

Quelle: Literaturverzeichnis

Das ostfriesische Fürstenhaus schloss sich einer Modeerscheinung der damaligen Zeit an, in dem es mit mit dem Herzog Ernst-August zu Braunschweig-Lüneburg für den Fall des Aussterbens eine s. g. Erbverbrüderung auf Gegenseitigkeit abschloss. Da es dabei aber um ein Reichslehen ging, benötigte man die Zustimmung des Kaisers.

Kaiser Leopold I hatte jedoch andere Pläne und gab dem Kurfürsten von Brandenburg, Friederich III, als Ausgleich für seine territorialen Ansprüche gegenüber dem Kaiser, die Lehns-Anwartschaft auf Ostfriesland für den Fall, dass die Cirksenas einmal aussterben sollten.

Damit wurde die spätere Übernahme durch Preußen nach dem Tod des letzten Cirksena-Regenten im Jahre 1744 eingeleitet.

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