Die Holtgaster Heimat-Geschichte |
Erbverträge Quelle: Literaturverzeichnis Das ostfriesische Fürstenhaus schloss sich einer Modeerscheinung der damaligen Zeit an, in dem es mit mit dem Herzog Ernst-August zu Braunschweig-Lüneburg für den Fall des Aussterbens eine s. g. Erbverbrüderung auf Gegenseitigkeit abschloss. Da es dabei aber um ein Reichslehen ging, benötigte man die Zustimmung des Kaisers. Kaiser Leopold I hatte jedoch andere Pläne und gab dem Kurfürsten von Brandenburg, Friederich III, als Ausgleich für seine territorialen Ansprüche gegenüber dem Kaiser, die Lehns-Anwartschaft auf Ostfriesland für den Fall, dass die Cirksenas einmal aussterben sollten. Damit wurde die spätere Übernahme durch Preußen nach dem Tod des letzten Cirksena-Regenten im Jahre 1744 eingeleitet. |