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Die Holtgaster Heimat-Geschichte

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Was passierte danach mit den Besitztümern von Kloster Marienkamp?

Alle Güter, Erben, Kleinodien, Briefe, Siegel und Register des Klosters fielen nach der Übergabe am 19. Oktober 1530 in die Hände des Grafen von Ostfriesland.

In der "Erdbeschreibung des Fürstenthums Ostfriesland und des Harlingerlandes" von 1824 berichtet der Geschichtsschreiber Fridrich Arends nach einem Besuch der Klosterruinen, dass das Kloster an der Südseite des Postweges von Dornum nach Esens gelegen habe. Es sei noch die große Ausdehnung der Anlage zu erkennen gewesen, von der aber außer Steinschutt und Schiefer nichts übrig geblieben wäre. Er berichtet ferner, dass ein Erbpächter eine Stelle aufgraben ließ,  wo noch verschiedenes Gemäuer in der Erde saß. Darin hätten sich lauter kleine Zellen mit menschlichen Skeletten befunden. Die Knochen wurden in einen Korb geworfen und weggebracht. Es wird auch noch von weiteren Knochenfunden berichtet, unter denen ein Kopf mit einem völlig erhaltenem Gebiss gewesen sei. Außerdem sollen Kanonenkugeln an verschiedenen Stellen gefunden worden sein. An einer anderen Stelle sind anscheinend viele Menschen unter einer eingestürzten Mauer umgekommen. 

Mit einem Teil der Klostersteine (sie hatten damals einen beachtlichen Wert) wurden nach 1530 zunächst die Bastionen an der kleinen Mühle (Herdetor) in der Esenser Befestigungsanlage errichtet. Nach deren Abriss sollen diese dann u. a. von Pastor Schneider für den Bau des Waisenhauses verwendet worden sein. Somit wurden sie schließlich wieder einem guten Zweck der christlichen Barmherzigkeit zugeführt.

Die Mönche, die den Untergang überlebten, schlossen sich z. T. der Reformation an. Andere blieben bis zu ihrem Tode in Pansath. Der letzte Mönch aus Marienkamp soll 1560 in Appingedam im Groningerland verstorben sein. Der Geschichtsschreiber Andrée berichtet von leider nicht näher beschriebenen Klosterruinen von Pansath, die er noch in der Zeit zwischen 1784 und 1840 gesehen habe. Dieses ehemalige Vorwerk wurde später Privatbesitz.

Das zum Kloster gehörende Vorwerk Margens mit dem Meedland, das Schafhaus Schoo, die Mühle und die Schäferei Terheide wurden in Erbpacht vergeben. Bis in das 19. Jahrhundert mussten die umliegenden Dörfer für Margens, Schoo und Schafhaus noch ansehnliche Dienste leisten. Schoo kam später in Zeitpacht.

Die vielfach benannte alte Klostermühle von 1424 fiel wurde nach allmählichen Verfall später abgerissen und 1684 an einem neuen Standort am Mühlenstrich wieder aufgebaut. Ihre Lage ist in den Flurbezeichnungen von Holtgast zu erkennen. 

Auf dem Klostergelände entstand nach den Aufräumarbeiten (sicherlich unter Verwendung aller nutzbaren Baumaterialien) ein  Bauernhof, der 1916 ebenfalls einem Brand zum Opfer fiel. Die damaligen Besitzer haben anschließend den Hof 200 m weiter westlich neu errichtet.

Heutige Flurbezeichnungen sowie Straßen- und Wegenahmen in Esens und Holtgast erinnern noch an die Existenz dieses Klosters. Außerdem gibt es noch Schriften aus jener Zeit.

Die Schriften und Bücher von Marienkamp

Zu den bekannten Dokumenten gehören die bereits erwähnte Lebensbeschreibung von Arnold v. Creveld sowie eine Klageschrift der Häuptlinge Hero Omken v. Esens und Ulrich von Dornum aus dem Jahr 1503. Beide Handschriften liegen im Staatsarchiv in Aurich und sind 1877 im Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Altertümer zu Emden (EmdenJb) von Dr. Sauer herausgegeben worden. Von Bedeutung sind die bereits zitierte Handschrift "Spiegel der Sünde" (Universitätsbibliothek in Amsterdam, Handschriftensammlung, 1 G 18) sowie die beiden "Missale", von denen eines verbrannte, während das andere in der Königlichen Bibliothek von Kopenhagen besichtigt werden kann. 

Prof. Menso Folkerts entdeckte in Groningen außerdem eine Handschrift von Walter von Euchhausen aus Marienkamp. Sie ist unter dem Namen "Groninger Handschrift"  Nr. 103 Blatt 232 zu finden. Sie soll jedoch im westfriesischen Thabor bei Sneek entstanden sein. Da dieses Kloster auch durch Arnold von Hüls reformiert wurde, bestanden seit 1420 enge Beziehungen zu Kloster M.

Hinzu kommt eine ganz besondere Arbeit, die von Frater Everhardus  v. Warendorp  1487 in Marienkamp geschrieben und von Prof. Menso Folkerts ebenfalls in Groningen aufgefunden wurde. Dabei geht es um die mathematische Berechnung eines Kreisbogens die erheblich einfacher war, als die 1488 in Straßburg in Buchform herausgebrachte Berechnung vom Kardinal Nicolaus von Cues.

Natürlich leben wir auch in der Hoffnung, dass irgendwann und irgendwo eine neue Schrift aus dem Kloster auftaucht.

Urkunden mit Beteiligung des Klosters Marienkamp, die im Vatikan zu Rom aufbewahrt werden.

1.       Rom, St. Peter, 1421 Februar 9

Papst Martin V. erteilt dem Abt Heinrich des Benediktinerklosters Marienkamp bei Esens einen Plenarablass.

Datum Rome, apud sanctum Petrum, V. id. Februarii, a. quarto.

Vat. Archiv: Reg. Lat. 237 fol. 198v. Regest: Rep. Germ. 4 Sp. 1092

2.       Rom St. Peter, 1431 Mai 23

Papst Eugen IV. gewährt allen Gläubigen, die an bestimmten Festtagen die Kirche des Augustinerklosters Marienkamp bei Esens im Harlingerland (monasterii Campi sub vocabulo ipsius Marie prope Esingen, Herlinghen, vulgariter nuncupatum, ordinis sancti Augustini canonicorum regularium), in dem über 100 Mönche nach der Ordensregel leben, besuchen und die Bauarbeiten an der Kirche unterstützen (ad huiusmodi reparationem manus porrexerint adiutrices), und denjenigen, die dasselbe 6 Tage vor und 8 Tage nach den Festtagen tun, einen Ablass von 100 Tagen.

Datum Rome, apud sanctum Petrum, a. inc. Dom. millesimo quadringentesimo tricesimo primo, X kal. Junii, a. primo.

Vat. Archiv: Reg. Lat. 304 fol. 68v. Gedr.: Emder Jb. 14S. 164 f.

3.       Rom, St. Peter, 1450 Juni 9

Papst Nikolaus V. trägt dem Abt des Zisterzienserklosters Ihlow (Scola Dei) auf, sich über die von Bischof Heinrich II. von Münster angeordnete Zuweisung (donatio et assignatio) des Benediktinerklosters Sielmönken (Sylo) an das Augustinerkloster Marienkamp (Campusmarie) bei Esens, damit auch dort die Augustinerregel eingeführt werde, zu informieren und, wenn er diese Maßnahme berechtigt und begründet findet, sie durch apostolische Autorität zu bestätigen.

Datum Rome, apud sanctum Petrum, a. inc. dom. millesimo quadringentesimo, V. id. Junii, a. qarto.

Vat. Archiv: Reg. Lat. 458r.

4.       Rom, St. Peter, 1470 Mai 26

Papst Paul II. trägt dem Domprobst, dem Probst von St. Anscharii in Bremen und dem Bremer Domherrn Johann Teutnick auf Bitten des Augustinerklosters Marienkamp bei Esens auf, die vor ungefähr 50 Jahren vom Erzbischof Johann von Bremen vollzogene Überführung Marienkamps und des mit ihm vereinigten Kloster (bzw. Klostervorwerks) Pansath (Pannenzete) vom Benediktiner- orden in den Augustinerorden und die vor ungefähr 20 Jahren unter der Bedingung, das für den Unterhalt der dort noch lebenden zwei bis drei Nonnen gesorgt wird, vollzogene Inkorporation des stark heruntergekommenen Prämonstratenser-Nonnenklosters Hopels (Hopsel) in das Kloster Marienkamp zu überprüfen und, wenn keine Bedenken bestehen, durch apostolische Autorität zu bestätigen. Die jährlichen Einkünfte von Marienkamp und Pansath werden mit 100 Goldgulden, die von Hopels mit 15 Goldgulden angegeben.

Datum Rome, apud sanctum Petrum, a. inc. dom. millesimo quadringentesimo septuagesimo, VII. kal. Junii, a. sexto.

Vat. Archiv: Reg. Lat. 690 fol. 64r-65r.

5.       Rom, St. Peter, 1470 Juni 1

Papst Paul II. beauftragt den Abt des Klosters St. Paul bei Bremen, den Bremer Domprobst und den Probst von St. Anscharii mit der Untersuchung gegen die im Kloster Hopels (Apsel) residierenden Kanoniker des Augustinerklosters Marienkamp (Campus beate Marie) in Ostfriesland, Gottfried von Coevorden (Gofridum Covordie) und Georg von Utrecht (Trajecti) sowie gegen den Häuptling Cirk von Friedeburg (Sirck de Vredeborch) und deren Helfershelfer, nachdem ihm vom Konvent des Klosters Marienkamp folgendes vorgetragen worden ist: Von Marienkamp wären die genannten Kanoniker in das mit Marienkamp vereinigte Kloster Hopels abgeordnet worden. Dort hätten diese, vom Geist der Rebellion ergriffen und durch den Häuptling Cirk von Friedeburg unterstützt, die Einkünfte des Klosters für sich behalten, den Konvent verschiedene Güter beraubt und ihm anderes schweres Unrecht zugefügt.

Datum Rome, apud sanctum Petrum, a. inc. dom. millesimo quadringentesimo septuagesimo, kal. Junii, a. sexto.

Vat. Archiv: Reg. Lat. 695 fol. 190r.

 Weitere Zeugen von Marienkamp finden wir in der Dornumer 
St. Bartholomäus-Kirche

Die Kloster-Orgel wurde vor 1530 bei den Unruhen in Marienkamp nach Dornum in die dortige Kirche gebracht. Dort spielte sie auch noch bis 1710. Danach erteilte der Dornumer Schlossherr, Haro Joachim von Closter, den Auricher Orgelbauer Gerhard v. Holy, eine neue zu bauen. In den Jahren 1710 bis 1711 wurde so die zweitgrößte historische Orgel von Ostfriesland erschaffen. In ihr spielen bis heute noch 6 Register (Pfeifenreihen) der alten Klosterorgel von Marienkamp.

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