Die Holtgaster Heimat-Geschichte |
Auch die Grafen von Hoya trafen Entscheidungen für das Harlingerland Quelle: Literaturverzeichnis Nach dem Tod der Gräfin Onna von Rietberg trat die Witwe von Johann, Agnes von Bentheim an ihre Stelle. Aus der Ehe von Johann und Agnes entstammten die beiden Töchter Armgard und Walpurgis. Armgard vermählte sich 1571 mit Graf Erich von Hoya. Dieser übernahm für seine unmündige Schwägerin und Erbin des Harlingerlandes, Walpurgis, vormundschaftlich die Regierung. Nach seinem Tod 1575 führte sein Bruder Otto die vormundschaftlichen Regierungsgeschäfte weiter, denn dieser hatte Armgard in 2. Ehe geheiratet. Graf Edzard II von Ostfriesland, warb inzwischen um die Erbtochter der Harlingerländer, Walpurgis, für seinen Sohn Enno III. Er hatte es wohl aufgegeben, dass Harlingerland auf andere Weise zu bekommen. Groß war die Freude, als im Jahre 1577 zunächst die Verlobung und im Jahre 1581 die Hochzeit mit Graf Enno III gefeiert wurde. Nach dem Tode von Otto von Hoya 1582 übernahm Graf Enno III die lang ersehnte Herrschaft über das Harlingerland, die er zusätzlich noch auf die Grafschaft Rietberg ausdehnen konnte. Die Ehe mit Walpurgis war aber nur von kurzer Dauer. Denn sie starb bereits 1586 gleich nach ihrem Sohn Johann, wie man sagte, an einer Vergiftung. Danach war die Vereinigung des Harlingerlandes mit Ostfriesland wieder fraglich geworden, denn Enno konnte das Harlingerland nur als Vormund seiner beiden Töchter Sabina und Agnes regieren. Erst der s. g. "Berumer Vergleich" vom 18.1.1600 besiegelte die Vereinigung der beiden Gebiete. Weil seine beiden Töchter aus erster Ehe gegen Geldzahlungen auf ihre Erbansprüche verzichteten, wurde von nun an das Harlingerland für immer mit Ostfriesland vereinigt. Damit ging die überwiegend selbstständige Epoche des Harlingerlandes zu Ende. Die Grafen von Ostfriesland nutzen die Burg Esens von daran als Nebenresidenz und richten hier ihre Münzstätte ein. |