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Die Holtgaster Heimat-Geschichte

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Sibet (lat. Sibo) Attena

Quelle: Literaturverzeichnis

Sibo von Dornum entstammte der Häuptlingsfamilie der Attenas von Dornum und Westeraccum. Er war der Sohn von Sibet Attena von Dornum (Osterburg) und Frouwe Ennosna (genannt nach Enno Cirksena) von Greetsiel und Manslagt. Seine Mutter war die Schwester des späteren Reichsgrafen Ulrich Cirksena. 

Ulrich hatte nach seiner Heirat mit Wibets Tochter Foelke 1440 die Herrschaft über das Harlingerland erreicht. Diese Ehe blieb jedoch kinderlos.

Hieronimus von Grest schrieb dazu in seinen Denkwürdigkeiten ....

Enno, geborener Häuptling von Greet (Greetsiel)
hatt´ einen Sohn, Junker Ulrich er hieß,
der hat Wibts Tochter zur Eh´ empfangen
Stedsdorf und Wittmund dacht´ er mit ihr zu erlangen:
Die Hoffnung ist nichtig geworden und klein,
weil sie ohn Leibeserben verstorben sein ....

Sibo von Dornum hatte zu seinem Onkel ein besonders enges Verhältnis. Aus diesem Grunde hat Ulrich ihn nach 1440 vermutlich auch als Vogt in Esens mit seiner Interessenvertretung beauftragt. Die Rechtslage änderte sich nach dem Harlingerländer Landrecht jedoch, als Sibo im Jahre 1447 nach dem Tode von Wibet dessen Enkelin Onna von Stedesdorf heiratete. Sie war bekanntlich die älteste Tochter aus der ersten Ehe zwischen Wibets Tochter Foelke mit Hero Omken, d. Ä.. 

Nachdem in der Ehe zwischen Onna und Sibo die Kinder Wibet (schon vor Sibo Attena verstorben), Hero (nannte sich später Hero Omken d. J.) und Frouwa (der späteren Frau von Edo Wiemken von Jever) geboren wurden, waren  Onna und Sibo nach dem Harlingerländer Landrecht nun die legitimen Erben von Wibet. Denn nach Sibos Tochter Foelke war Onna die einzige Blutsverwandte und die konnte man nicht so einfach enterben. 

Dies hat dem außergewöhnlich gutem Verhältnis zwischen Ulrich Cirksena und seinem Neffen Sibo von Dornum nicht geschadet. In der Geschichtsschreibung finden außerdem Hinweise, dass Ulrich seinem Neffen Sibo die Herrlichkeit Esens schon vor seiner Ehe mit Onna in einem Gütertausch für dessen geerbte Ländereien in Manslagt übertragen hat.

Sibo setzte auch seine Erbansprüche auf Stedesdorf durch, die er durch die Heirat mit Onna erlangt hatte. Für die Behauptung in einigen ostfriesischen Geschichtsbüchern (z. B. Benninga), dass Ulrich 1447 seinem Neffen Esens und Stedesdorf nur zum Lehen gegeben haben soll, finden sich keine urkundlichen Beweise.

Ulrich heiratete nach dem Tod von Foelke im Jahr 1452 ein Jahr später in 2. Ehe mit Theda Ukena die Enkelin des früheren Landeshäuptlings Foko Ukena. Mit ihr hatte er 6 Kinder.

Am 23. Dezember 1464 wurde Ulrich zum Reichsgrafen von Ostfriesland ernannt und mit der Grafschaft "Norden, Emeden, Emesgonien in Ostfriesland" belehnt. Da Herlingen (Harlingerland) in dieser Aufstellung fehlt, ist aus meiner sicht bewiesen, dass Ulrich zu diesem Zeitpunkt keine Besitzansprüche stellte. Bei der Ernennungs-Zeremonie im Kloster Faldern in Emden wurde Sibo Attena gleichzeitig mit zum Ritter geschlagen. 

Durch die Tatsache, dass die Ehe von Tanno Kankena von Wittmund mit Wibets zweiter Tochter Gela kinderlos und somit ohne Erben blieb, drohte Wittmund in fremde Hände zu gelangen. Es hieß, dass Tanno sein Erbe an die Gebrüder Kankena aus dem Oldenburgischen weitergeben wollte. 

Zu diesem Vorfall schrieb von Grest: ....

Der alte Tanno von Wittmund;
ohne Leibeserben und Blutesfreund´,
gedacht seine Herrschaft, Haus und Gut
zu wenden an ein fremdes Blut.

Aus diesem Grund hat Sibo in einem Handstreich im Jahre 1456 Wittmund eingenommen und mit Stedesdorf und Esens vereinigt. In einem erzwungenen Gütertausch wurde Tanno Kankena nach Dornum vertrieben. Dies wurde allerdings nicht so ohne weiteres hingenommen. So kam es zunächst zu blutigen Auseinandersetzungen mit Tanno Duren von Jever und später zu einem Rechtsstreit der sogar bis zum Gerichtshof in Rom gelangte. Wittmund verblieb jedoch beim Harlingerland in der Herrschaft von Sibet Attena und seinen Nachfolgern.

Die Folgezeit war weiter von dem guten Verhältnis zwischen Sibo zu seinem Onkel Ulrich Cirksena geprägt und nach dessen Tod wurde er Vormund seiner minderjährigen Kindern. 

Nach dem Tode seiner ersten Frau Onna heiratete Siebo in 2. Ehe Margarete von Westerwolde. Mit ihr hatte er noch die Söhne Ulrich, der später durch Heirat Häuptling von Oldersum wurde und Sibo der kinderlos blieb und früh starb.

Sibo Attena von Dornum verstarb am 8. Nov. 1473. Er wurde im Chor der St. Magnus Kirche in Esens in einem prachtvollen Sarkophag beigesetzt. 

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In seinem Testament hatte Sibo verfügt, dass seine Söhne jeweils das Erbe ihrer Mütter erhalten und die Herrlichkeit Esens gemeinsam regieren sollten. Er forderte seine Söhne auf, den Cirksenas in Zukunft treu und hold zu bleiben. Als Vormund für seine minderjährigen Söhne wurden Gräfin Theda v. Ostfriesland, Hicko Boyungs v. Werdum sowie Hicko und Hero Mauritz Kankena v. Dornum bestellt.

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