Die Holtgaster Heimat-Geschichte |
Die Bauernrepublik Herloga (Harlingerland) siehe auch "Friesische Freiheit" Die Gebiete des heutigen Harlingerlandes wurden zunächst dem Gau Nordendi zugerechnet. Im 13. Jahrhundert bildete sich daraus das Harlingerland (Herloga, Herlinge) als ein Bestandteil der "sieben" friesischen Seelande" (selbstständige Bauernrepubliken). Es bestand größtenteils aus dem heutigen Gebiet des Landkreises Wittmund, ohne dem "Alten Amt" Friedeburg das damals zu Asterga gehörte. Die südliche Grenze ist ohnehin nicht genau beschrieben worden und war in der Folgezeit immer umstritten. Um die Zeit von 1237 finden wir durch einen Vertrag, der mit den Bremern abgeschlossen wurde, (er regelte den Warenverkehr und die Umgangsformen zueinander) ebenfalls Hinweise, dass auch hier aus dem Volk gewählte Richter das Gebiet vertraten und dabei für Recht und Ordnung sorgten. Die Landesviertel entsprachen weitestgehend den Sendgerichtsbezirken der Kirche. Lediglich der große Bereich der Sendkirche Stedesdorf wurde noch einmal unterteilt. In diesem Zusammenhang taucht Esens als Haupt- bzw. Vorort eines Viertels auf. An einigen Markttagen erfolgte in einigen Orten eine Rechtssprechung auf der Basis der Küren, Überküren und Landrechten, die in allen "Seelanden" Gültigkeit hatten. Es sind einige Konsuln aus dem Harlingerland namentlich durch Urkunden und Verträge bekannt. Daraus kann jedoch nicht abgleitet werden, wer für welches Viertel zuständig war und wer die Region in der "Upstalsboom- Versammlung" vertreten hat. In der Zeit der 16 Richter haben sich auch einige Geschlechter aus dem Bauernstand gewisse Vorteile und Reichtümer angeeignet. Aus ihnen ist nachher die besondere Art einer Führungsschicht in Ostfriesland, die der Häuptlinge hervor gegangen. Obwohl die Zeit der Richter schon um 1350 zu Ende ging, finden wir für das Harlingerland noch Hinweise, dass diese hier noch um 1379 in Amt und Würden waren. |